AGB – Streaming

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Streaming

Stand Oktober 2022

Vertragsbedingungen für Verträge über den durch DJ Jonas Fröhlich angebotenen Musicstreamingdienst.

 

1. Parteien und Vertragsinhalt

DJ Jonas Fröhlich (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ genannt) bietet seinen Kunden (im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt), einen Musicstreaming Dienst an.

Der Auftraggeber hat ein Unternehmen, wie etwa eine Bar, ein Restaurant, einen Shop und will in seinen Geschäftsräumen Kunden mit Musik unterhalten.

DJ Jonas Fröhlich erarbeitet für den Auftraggeber ein Soundkonzept, um einen Corporate Sound zu entwickeln, der auf die Marke, das Produkt konkret abgestimmt wird.  Im Anschluss wird ein individueller Musikplan und daraus ein Streamingkonzept für alle Geschäftszeiten erstellt.

Daraus entstehen maßgeschneiderte Playlists, die über die  App der Fa. Soundtrack Your Brand (im Folgenden SYB) zur Verfügung gestellt werden. Hierzu lädt sich der Auftraggeber aus den entsprechenden Stores die kostenlose App der Fa. Soundtrack und erhält einen sog. Paring-Code, mit dem er auf die Playlists zugreifen können.

Die dafür dafür notwendigen Lizenzen bei SYB erwirbt der Auftragnehmer für den Auftraggeber.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Gewährleistung

Der Auftraggeber ist für alle Hardware, Kommunikationsnetzwerke (Internet)  und andere Geräte verantwortlich, die für die Nutzung des Dienstes und deren ordnungsgemäße Installation erforderlich sind.

 

Die Verpflichtung des Auftragnehmers ist erfüllt, wenn die Playlists im geschuldeten Umfang zum Streaming im Internet zur Verfügung stehen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Gebühren entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Auftragnehmer die Störung zu vertreten hat. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zu der Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 6 Stunden ab Beginn der 7. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr.

 

3. Public Performance Licenses, GEMA

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, alle Lizenzen zu erhalten, die erforderlich sind, um die Musikinhalte und Produkte des Dienstes zu nutzen, und alle damit verbundenen Lizenzgebühren zu leisten. Die entsprechenden Rechte bestehen aufgrund des Lizenzvertrages mit SYB.

Neben den vorliegenden AGB des Auftragnehmers kommen auch noch die AGB der Fa. SYB auf die Vertragsbeziehungen zur Anwendung. Diese können unter folgendem Link eingesehen werden:

www.soundtrackyourbrand.com/legal/enterprise-general-terms-and-conditions/

Der Auftraggeber verpflichtet sich, öffentliche Aufführungslizenzen (Public Performance Licenses) von allen Aufführungsrechtsorganisationen (z. B. GEMA, STIM, SACEM, SABAM, PPL, PRS usw.) einzuholen. Er ist für die Anmeldung bzw. Entrichtung der Gebühren für Nutzung von gewerblichen Schutzrechten verantwortlich.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Ausstrahlung von Inhalten nicht so zu verstärken, zu übertragen oder weiterzuleiten, dass sie außerhalb seiner Räumlichkeiten hörbar  oder sichtbar sind (über die gewerbliche Nutzung von Terrassen- oder anderen Außenlautsprechern hinaus).

 

4. Haftung

Für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Regeln.

Ebenfalls unbeschränkt haftet der Auftragnehmer bei der Verletzung von sog. Kardinalpflichten, d.h. solchen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

 5. Vertragslaufzeit, Kündigung, Verlängerung

Der Vertrag wird für die Dauer von mindestens 12 Monate  geschlossen.

Die Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich, eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist nicht möglich.

Wird der Vertrag nicht zum Ende der 12 Monate gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um 12 Monate.

 

6. Außerordentliche Kündigung

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als 2 Monatszahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Kündigt der Auftragnehmer diesen Vertrag aufgrund des Zahlungsverzugs oder eines vom Auftraggeber zu vertretenden wichtigen Grundes, ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes statt der Leistung in Höhe der Gebühren für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

 

7. Kosten, Zahlung

Der vereinbarte Abonnementpreis ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag und wird jeweils zum 1. des Monats fällig. Der Betrag wird aufgrund einer vom Auftraggeber erteilten Einziehungsermächtigung zum 3. des Monats von einem Konto des Auftraggebers eingezogen. Der Auftraggeber stellt monatlich eine Rechnung.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, hat dies auf die Wirksamkeit des Vertrages keinen Einfluss. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt das dispositive Gesetzesrecht, hilfsweise wird die Klausel durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

 

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist Gerichtsstand München.